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Agenturen, die Künstlervermittlung und -management betreiben, arbeiten in einem rechtlich unsicheren Umfeld: in Managementverträgen übliche und gesetzeskonforme Vertragsvereinbarungen können für die Arbeitsvermittlung unzulässig sein. Allem voran stellt sich die Frage, wann auf die Agenturtätigkeit die strengen Regelungen des Sozialrechts (SGB III) Anwendung finden. Um dies zu klären, beschäftigt sich die Abhandlung eingehend mit der entscheidenden Abgrenzung, wann ein Künstler als Arbeitnehmer und wann als Selbständiger zu qualifizieren ist. Aber auch andere rechtliche Aspekte, z.B. aus dem Arbeits-, Rechtsberatungs- und Urheberrecht, sind für die praktische Tätigkeit der Künstleragenturen elementar. Hier sind viele Punkte bis heute ungeklärt. Wann sind Agenturen in der Festsetzung ihrer Vergütung begrenzt? Welche Vergütungssätze dürfen in solchen Fällen nicht überschritten werden? Sind Exklusivvereinbarungen zulässig? Die Arbeit widmet sich diesen Fragen umfassend und zusammenhängend. Sie wendet sich neben Juristen an die in der Praxis betroffenen Agenturen und Künstler. Eingeflossen sind die Erfahrungen der Autorin aus der Beratung von Agenturen, Managern und Künstlern, die sie als Rechtsanwältin einer medienrechtlich spezialisierten Kanzlei sammeln konnte.
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