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Zwischen 2013 und 2017 wurden rund 115 EU-Markenanmeldungen aus Gründen der Moral und der öffentlichen Ordnung abgelehnt. Im Golf-Kooperationsrat (GKR; sechs arabische und islamische Länder) deuten Anekdoten darauf hin, dass einige dieser Ablehnungen ausländische Bewerber verwirrt und kulturelle blinde Flecken hervorgehoben haben. In diesem Zusammenhang wird in dieser Arbeit untersucht, wie drei arabische Golfstaaten, deren Hauptgesetzgeber das islamische Recht ist und die große Auswanderergemeinschaften haben, ein moralisches Verbot der Markenregistrierung auferlegen. Die Autorin stellt Vergleiche mit westlichen Rechtsordnungen an und untersucht drei Hauptfragen: 1) In welchem Umfang werden unmoralische oder grenzüberschreitende Marken/Waren in konservativen islamischen Ländern, die Markenrecht in Übereinstimmung mit dem Scharia-Recht anwenden, registriert? 2) Durch welche Argumentation werden Entscheidungen in dieser Hinsicht gesteuert? 3) Kann ein Begriff des "Schadens" unser Verständnis der Macht von Marken und damit die von den Ländern festgelegten moralischen Schwellenwerte verbessern? Die Autorin ist Expertin für Innovation und IP-Vermarktung. Während ihres Master-Studiums im Bereich des Gewerblichen Rechtsschutzes und des Wettbewerbsrechts in München entdeckte sie ihre Leidenschaft für das Markenrecht. Sie strebt nun eine Karriere im Bereich Markenrecht in Großbritannien an.
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