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Obgleich eine Begriffsbestimmung des "Amtsträgers" in § 11 Absatz 1 Nr. 2 StGB getroffen wurde und der Begriff damit legaldefiniert ist, waren und sind Bedeutung und Reichweite dieser Definition auf das heftigste umstritten. Die Unsicherheit in Bezug auf die Bedeutung des strafrechtlichen Amtsträgerbegriffs ist in Ansehung der Vielzahl der Straftatbestände, die auf diesen Begriff zurückgreifen, ein besorgniserregender Zustand, entscheidet doch die Amtsträgereigenschaft in strafrechtlicher Hinsicht nicht selten über "alles oder nichts". Claus Nils Leimbrock möchte dieser Rechtsunsicherheit begegnen und mit seiner Untersuchung zur Konkretisierung des allgemein als unklar empfundenen Begriffs des Amtsträgers beitragen. Besonderes Augenmerk legt er dabei auf das weite Feld staatlicher Privatisierungsmaßnahmen, bei denen sich die Frage stellt, inwieweit diese mit einer Abwahl des Strafrechts einhergehen.
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